Stellungnahme des Vorstands zur Organspende


Die Mitglieder im Förderkreis für nierenkranke Kinder München e.V. verbindet das gemeinsame Schicksal, das zumeist ein oder mehrer Kinder in der Familie für ein gesünderes, glücklicheres Leben auf eine Organspende angewiesen sind. Wegen der zu geringen Anzahl an Organspenden bringen jahrelangen Behandlungszeiten auf der Kinderdialyse bei aller Fürsorge des medizinischen Personals ein erhebliches zusätzliches Gesundheitsrisiko durch zusätzliche Erkrankungen. Die erkrankten Kinder erleben durch die umfangreichen Behandlungszeiten und durch die notwendigen medizinischen Vorschriften keine Kindheit wie gesunde Kinder. Die Familien insgesamt geraten in den langen Wartezeiten und den vielen organisatorischen Aufgaben oft an die Grenzen ihrer psychischen und auch finanzeilen Belastbarkeit. Am schlimmsten ist jedoch, dass täglich 3 Menschen in unserem Staat sterben, weil ein benötigtes Spenderorgan nicht rechtzeitig diese Patienten erreicht.

Diese Situation ist nicht eine schicksalhafte Notlage. Mehrere Europäische Staaten zeigen seit Jahren, dass die Probleme zur Organspende jedenfalls weitgehend gelöst werden können. Daher begrüßen wir die Initiative von Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu verschiedenen Verbesserungen zum Schutz des Lebens der Betroffenen:

Die Finanzierung für den medizinischen Aufwand muss gesichert sein. Bei den Entnahmekliniken darf durch Beteilung am System der Organspende kein erhebliches finanzielles Risiko auf dauerhafte Verluste trotz korrektem Verhalten verbleiben. Nur so werden alle oft nur noch sehr grenzwertig finanzierten Entnahmeklinika über die gesetztliche Verpflichtung hinaus zu einer angemessenen Beteiligung gewonnen.

Die im Jahr 2012 eingeführten Transplanationsbeauftragten benötigen eine angemessene Zeit, Finanzierung und eine intensive Schulung für die besondere Situation. Es kann nicht erwartet werden, dass auf einer Intensivstation die Aufgaben im Prozess der Organspende wegen mangelnder Finanzierung unter hohem Zeitdruck erledigt werden. Die Organspender und ihre Angehörigen haben für ihre Bereitschaft eine volle medizinische, pflegerische und psychologische Aufmerksamkeit verdient.

Die doppelte Widerspruchslösung ( Personen, die sich nicht an einer Organspenden persönlich beteiligen wollen, teilen das aktiv an eine zuverlässie Meldestelle mit. Im Zweifel werden Angehörige befragt.) ist den Menschen in unserer Gesellschaft wie auch in vielen demokratischen Nachbarstaaten der Europäischen Union zumutbar. Unsere Demokratie verlangt an vielen Stellen eine persönliche Erklärungen und Bereitschaft des Einzelnen und kann anders auch nicht richtig funktionieren. Das Selbstbestimmungsrecht und auch der Minderheitenschutz jeder einzelnen Person wird gewahrt, indem ein Teil seinen Willen in nachvollziehbarer Weise bekundet. Auch darf der Wille der zur Organspende bereiten Bürger aufgrund der lebenserhaltenden Bedeutung dieser Entscheidung nicht durch eine unklare Verwaltungspraxis ignoriert werden.

München, 15. September 2019

Der Vorstand